Handlungsempfehlung für Crews nach Fume Event 

Da es sich bei Crewmitgliedern um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Berufsgenossenschaft Leistungsträger, und die erste Anlaufstelle ein Durchgangsarzt.

Essentiell  ist eine sofortige Beweissicherung. Zur Beweissicherung gehört:

1. Ausführliches Reporting

Tech Log an Bord , Airline intern, Unfallmeldung an die BG Verkehr und an die BFU

Es müssen Uhrzeit (Beginn bis Ende), der Bereich im Flugzeug (Cockpit, Galley, Reihe)  und die Intensität (schwach, stark, intermittierend oder nicht) des Geruchs festgehalten werden. Wichtig ist die genaue Beschreibung des Geruchs. Hier unterscheidet z.B. Airbus in seinem Cabin Air Quality Troubleshooting Advice folgende Gerüche:

Acrid (Beißend)                               Electrical Equip/ IFE, Engine Oil Leak, Electrical Equipment

Burning (Verbrannt)                       Galley Equipment, Ingestion of Bird, Contaminated Bleed Ducts

Chemical (Chemisch)                    APU Ingestion, Leakage of rain repellent fluid, Smoke Hood

Chlorine (Chlor)                              Smoke Hood, Blocked door area drain

Electrical  (Elektrisch)                    Electrical Equipment

Dirty Socks (Alte Socken)              APU or Engine Oil Leaks, possibly contaminated ECS 

Foul (Faul, Modrig)                          Toilet

Fuel  (Kerosin Geruch)                    APU FCU/Fuel line, APU Ingestion of engine exhaust

Oil (Öl)                                               Engine or APU Oil Leak

Skydrol                                               Engine Hydraulic, Wiring

Sulphur                                               Avionic filter water contamination, Light Bulb

Auf jeden Fall eine Kopie des Tech Logs (Foto) nach dem Vorfall sichern.

Auch die Anzahl der Menschen an Bord notieren und ob Crew oder Passagiere Symptome zeigten. Im Optimalfall auch den Verlauf seines Zustandes festhalten. Ein Liste möglicher Symptome können hier gefunden werden.

Weiterhin sollte die BFU unmittelbar nach Landung verständigt werden, damit Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die Airlines sind grundsätzlich dazu verpflichtet, allerdings kann und soll jede Person den Vorfall melden. Alle weiteren Infos zur  Meldung können auf der Homepage der BFU unter

https://www.bfu-web.de/DE/Unfallmeldung/unfallmeldung_node.html 

gefunden werden.

2. Biomonitoring und D-Arzt

Da es sich bei einigen der Schadstoffen um schnell-flüchtige Stoffe handelt, ist es wichtig schnellstmöglich Blut- und Urinproben zu sichern.

Kohlenmonoxid, z.B. hat nur eine Halbwertzeit von 300 min. sobald man die Gefahrenzone verläßt und frische Luft atmet. Wenn man Sauerstoff über eine Maske inhaliert so beträgt die Halbwertzeit sogar nur 90 min. (Quelle: https://deximed.de/home/b/erste-hilfe-notfallmedizin/patienteninformationen/vergiftungen/kohlenmonoxidvergiftung/)

Der einfachste Weg Nachweise einer inneren Schadstoff Belastung zu sichern ist das Sammeln von Urin. Nach Auftreten des Geruchs müssen die ersten drei Urine jeweils in einem separaten Gefäß gesammelt werden. Es empfiehlt sich dazu immer 3 Urinbecher im Flightkit dabei zu haben. Diese können kostengünstig in jeder Apotheke käuflich erworben werden.

Es sollte nach der Landung so schnell wie möglich ärztliche Hilfe aufgesucht werden, in diesem Fall ein Durchgangsarzt, der sog. D-Arzt. Der nächste D-Arzt kann hier gefunden werden:

https://lviweb.dguv.de/faces/partner-task-flow/SDLG_PartnerSuchen

Im Rahmen der Heilbehandlung kann der D-Arzt Biomonitoring anordnen. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.2, Absatz 3.4, Punkt 5, Satz 1, bildet die gesetzliche Leitlinie dazu:

„Biomonitoring ist auch nach unfallartigen Expositionen sinnvoll, insbesondere wenn keine Ergebnisse aus Luftmessungen vorliegen.“

Dazu müssen Unfallzeit nah Blut und Urinproben genommen und mit dem Biomonitoring Auftrag: „Organophospate und Lösemittel“ an ein zertifiziertes Labor versendet werden. Die Desinfektion der Blutentnahme sollte mit Wasserstoffperoxid durchgeführt werden, um eine Verunreinigung mit lösemittelhaltigen Komponenten (Isopropanol) zu verhindern.

Wir raten  dazu in jedem Fall (weitere) Proben (2x 30 ml EDTA Blut und die o.g. Urinproben) persönlich zu sichern. Interessanterweise sieht der Behandlungsleitfaden der BG keine toxikologische Untersuchungen mehr vor, obwohl Biomonitoring ein genutztes Mittel der Arbeitsmedizin ist. Wenn eine sofortige Untersuchung nicht möglich ist, raten wir die Proben ständig gekühlt (auf Eis) zu transportieren und dann im Gefrierschrank zu Hause zu sichern. 

Weiterführende Untersuchungen können je nach Beschwerdebild notwendig sein. Dies muss der D-Arzt durch Hinzuziehung von Fachärzten aus den Bereichen Pneumologie, Neuropathologie, Neurologie, Kardiologie und Radiologie koordinieren. Sie können uns gern hierzu kontaktieren.

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